Antidoping
Der Turnsport Salzburg, dessen Funktionär*innen, Mitarbeiter*innen, Athlet*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen und weitere Mitglieder verpflichten sich, die Anti-Doping-Regelungen der Fédération Internationale de Gymnastique (FIG), der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA), des Österreichischen Olympischen Comité (ÖOC) und der World Anti Doping Agency (WADA) sowie die Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes in der jeweils gültigen Fassung zu beachten und einzuhalten.
Der Turnsport Salzburg, dessen Funktionär*innen, Mitarbeiter*innen, Athlet*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen und weitere Mitglieder verpflichten sich ebenso, sämtliche Informationen, die einen Verdacht auf einen Verstoß gegen Anti-Doping-Regelungen darstellen, an die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung oder andere Anti-Doping-Organisationen zu melden.
In die Wettbewerbsbedingungen bei Wettbewerben, die vom Turnsport Salzburg oder eines seiner Mitglieder veranstaltet werden, ist die Geltung der gegenständlich angeführten Anti-Doping-Bestimmungen aufzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich jede*r Athlet*in mit der Teilnahme an Wettbewerbs-Veranstaltungen des Turnsport Salzburg sowie diesem nachstehende Organisationen zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Regelungen des Turnsport Salzburg wie der FIG (insb. Satzungen, Sportordnung, Wettbewerbsordnung sowie Disziplinarordnung). Die/der teilnehmende Athlet*in ist jederzeit verpflichtet, an jedem Ort an Dopingkontrollen mitzuwirken.
Funktionär*innen, Mitarbeiter*innen, Athlet*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen und weitere Mitglieder des Turnsport Austria und ihm zugehöriger Organisationen sind zur Verschwiegenheit über ihre Tätigkeit im Sinne des Anti-Doping-Bundesgesetzes 2021 verpflichtet, sofern gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber dem im Anlassfall zur Verhängung von Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen zuständigen Organ, der Unabhängigen Schiedskommission, den Gerichten und Verwaltungsbehörden sowie der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung sowie den Anti-Doping Organisationen, die gemäß den geltenden Anti-Doping-Regelungen der FIG zuständig sind.
Über Verstöße gegen Anti-Doping-Regeln im Bereich der disziplinären Verantwortlichkeit des Turnsport Austria entscheidet im Auftrag des Turnsport Austria die unabhängige Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) gemäß § 7 Anti-Doping-Bundesgesetz 2021, sofern der Verstoß in deren Zuständigkeitsbereich fällt. Für Verfahren vor der ÖADR gelten die einschlägigen Bestimmungen des Anti-Doping-Bundesgesetzes in der jeweils gültigen Fassung (siehe § 20ff. ADBG 2021).